Unbedingt erforderlich:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung von einem Arzt oder Leichenschauschein
- Bei Ledigen die Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten die Heiratsurkunde
- Bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil und die Heiratsurkunde
- Bei Verwitweten Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Diese Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.
Zusätzlich:
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Versicherungsunterlagen